Allgemeine Geschäftsbedingungen – AGB für das TTS Outdoor Fitness Workout

Hiermit werden zwischen TTS Outdoor Fitness Workout (im folgenden auch als TTS OFW bezeichnet) und dem Kunden folgende verbindliche Vereinbarungen getroffen, die für alle künftigen Trainingseinheiten gelten. Alle Dienstleistungen unterliegen vollständig diesen Bedingungen, sofern sie nicht durch schriftliche Vereinbarungen abgeändert oder ergänzt wurden. Bei Vertragsabschluss werden die AGB’s mit der Anmeldung zum Training mit dem TTS OFW anerkannt und sind somit rechtswirksam.

1. Leistungen

TTS OFW verpflichtet sich, den Kunden im Rahmen der gebuchten Trainingseinheiten in der Kleingruppe zu betreuen. Die vereinbarte Trainings- und Betreuungsleistung versteht sich als zeitbestimmte, dienstvertragliche Verpflichtung.

2. Trainingsmodalitäten

Ein Training besteht falls nicht anders online unter www.timetoshape.com/outdoor-fitness definiert aus bis zu 12 Trainingseinheiten in 4 Wochen. Die Dauer einer Trainingseinheit beträgt grundsätzlich 45 Minuten. Die jeweiligen Zeiten, Orte und Trainer werden online unter www.timetoshape.com/outdoor-fitness bekanntgegeben. Das Training findet in der freien Natur statt. Entsprechend ist die Vorraussetzung für das Training das Tragen von wetter- und temperaturgeeigneter Sportbekleidung. Insbesondere eng anliegende Kleidung und Sportschuhe sind zur verletzungsminimierenden Durchführung des Training notwendig. Eine geeignete Unterlage für Bodenübungen (z.B.: Yogamatte) ist vom Kunden mitzubringen.

3. Haftung

TTS OFW beschränkt die Haftung bei Sachschäden (z.B.: Brillen, Hörgeräte etc.) und Personenschäden auf grob fahrlässige und vorsätzliche Herbeiführung durch TTS OFW und seine Erfüllungsgehilfen. TTS OFW haftet nicht über die Erbringung ihrer geschuldeten Leistung hinaus für eine etwaige Nichterreichung des vom Kunden mit der Eingehung des Vertrages verfolgten Zwecks. Nimmt der Kunde die Leistungen von Kooperationspartnern oder anderen von TTS OFW vermittelten Firmen oder Personen in Anspruch, tut er dies auf eigene Verantwortung.

Der Kunde hat sich eigenverantwortlich gegen Unfälle und Verletzungen, die im Rahmen des Trainings und anderen von TTS OFW durchgeführten Veranstaltungen auftreten können, zu versichern. Gleiches gilt für den direkten Weg von und zum Trainingsort.

Der Kunde versichert, sportgesund zu sein. Er hat sich bei einem Arzt seines Gesundheitszustandes versichert. Er verpflichtet sich, sich in regelmäßigen Abständen auf seine Sporttauglichkeit hin ärztlich untersuchen zu lassen. Jede Erkrankung, Verletzung, Schmerz, Schwindel, Unwohlsein etc. ist dem Trainer sofort mitzuteilen. Alle Fragen zum derzeitigen/bisherigen Gesundheitszustand und zu Lebensumständen sind wahrheitsgemäß und vollständig im bereitgestellten Online-Fragebogen zu beantworten. Alle Änderungen des Gesundheitszustandes sind dem Trainer sofort mitzuteilen.

4. Verhinderung und Ausfall

Grundsätzlich trägt der Kunde das Risiko durch Krankheit und andere Art der persönlichen Verhinderung selbst. Verpasste Kursstunden können nicht nachgeholt werden. In langwierigen Krankheitsfällen, die zu einer Teilnahmeverhinderung von mehr als der Hälfte der Trainingseinheiten führt, erhält der/die Teilnehmer/in nach fristgerechter Meldung gegenüber TTS OFW eine Gutschrift von 50% für den darauffolgenden Monat (Kurs).

Sollte die Durchführung einer Trainingseinheit aufgrund unvorhersehbarer Umstände (Wetterverhältnisse, Krankheit des Trainers und das Fehlen adäquaten Ersatzes etc.) zu gefährlich bzw. unmöglich sein, erhält der/die Teilnehmer/in für gebuchte Kurse eine anteilige Gutschrift.

5. Geheimhaltung

TTS OFW hat über alle im Zusammenhang mit der Erfüllung der Trainings- und Betreuungsmaßnahmen bekannt gewordenen Informationen des Kunden Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus. Der Kunde verpflichtet sich, über etwaige Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse von TTS OFW Stillschweigen zu bewahren, auch über die Beendigung der Geschäftsbeziehung hinaus.

6. Schlussbestimmungen

Änderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGB nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis. Sollte eine der vorgehenden Bestimmungen unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wird einvernehmlich eine geeignete rechtswirksame Ersatzbestimmung getroffen. Als Gerichtsstand wird Wr. Neustadt vereinbart. Es gilt das Recht der Republik Österreich.

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